SONTEX Schutzbekleidung® e.K. AVB
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (folgend: AVB) gelten für alle
unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (folgend: Käufer). Die AVB gelten
insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher
Sachen (folgend: Ware), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder
bei Zulieferern einkaufen (§ 433, 651 BGB). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer
Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Diese AVB gelten ausschließlich Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ihnen ausdrücklich
zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise
auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere AVB gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Käufers als anerkannt.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere
Auftragsbestätigung in Textform erforderlich. Diese kann durch Lieferung oder
Rechnungsstellung ersetzt werden.
(2) Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder diesen
AVB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.
3. Lieferung/Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist, sofern nichts anderes
vereinbart, Bocholt. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung
auf Gefahr und – vorbehaltlich der Regelung der Ziffer 6 dieser AVB - Kosten des
Käufers.
(2) Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
(3) Teillieferungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen
werden, wenn der Rest noch geliefert wird, die Teillieferung für den Käufer nicht ohne
Interesse ist und dem Käufer durch die Teillieferung keine Mehrkosten entstehen.
(4) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer
hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht
verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als
Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht
rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein
Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
(5) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung nebst Nachfristsetzung in Textform
durch den Käufer erforderlich, wenn nicht ein absolutes Fixgeschäft vorliegt oder wir
die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben. Als angemessen gilt im
Zweifel eine Frist von vier Wochen.
(6) Die Rechte des Käufers gem. Ziffer 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte,
insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit
oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. Preise
(1) Mit der Vorlage einer neuen Preisliste verlieren, vorbehaltlich einer anderweitigen
Vereinbarung, alle bisherigen Listen und Sonderpreisabsprachen ihre Gültigkeit.
(2) Preisangaben verstehen sich in Euro, einschließlich Inlandsverpackung, sowie
zuzüglich. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzukommen können
Versandkosten gemäß Ziffer 6 dieser AVB.
5. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Bocholt oder Frankfurt am Main.
6. Vertragsinhalt
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine
bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen,
Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien
gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.
(2) Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden.
Die Abnahmefrist darf höchstens 12 Monate betragen.
7. Unterbrechung der Lieferung
(1) Bei höherer Gewalt, von einer Vertragspartei nicht zu vertretenden
Arbeitskampfmaßnahm en und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die
länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die
Lieferungs- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung,
längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der
anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird,
sobald zu übersehen ist, dass die Lieferungs- bzw. Abnahmefrist nicht eingehalten
werden kann.
(2) Ist die Lieferung bzw. Abnahme in den in Ziff. 1 genannten Fällen nicht innerhalb
der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere
Vertragspartei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen vom
Vertrag zurücktreten.
(3) Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziff.1 ausgeschlossen, wenn die
jeweilige Vertragspartei ihrer Obliegenheit gem. Ziff.1 genügt hat.
8. Mängelrüge
(1) Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen
nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der
Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
(2) Nach Aufbringung von Abzeichen gleich welcher Art, oder das Tragen der
gelieferten Ware/Bekleidung, ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
(3) Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Gewicht,
der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für
handelsübliche Abweichungen.
(4) Bei berechtigten Rügen offener Mängel hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers
das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von
12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die
Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff.2 und 3
Anwendung finden.
(5) Im Falle eines versteckten Mangels hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu
mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff. 2 und 3 Anwendung
finden.
(6) Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.
9. Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern in diesen
Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Ausschluss in Ziff.1 gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen
Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer
übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten besteht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf. Ein
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein
anderer in Satz 1 genannter Fall vorliegt.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
10. Zahlung und Abtretung
(1) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware
ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich
ausgeschlossen.
(2) Rechnungen sind zahlbar:
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand netto.
Ab dem 31.Tag tritt Verzug gemäß § 286 Abs. 2Nr.1 BGB ein.
(3) Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen
abzutreten.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR
Factoring GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung
abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring
GmbH übertragen.
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring weiterleiten:
- Namen und Anschrift unserer Debitoren
- Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
- ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR Factoring wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT- Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR Factoring GmbH, die Sie online unter https://www.vr- factoring.de/datenschutz/ einsehen und herunterladen können.
11. Zahlung nach Fälligkeit
(1) Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288
BGB Anwendung.
(2) Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der
Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die
Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z.B. drohender
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann der Verkäufer bei allen
Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihm
obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 12
Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB. §
119 InsO bleibt unberührt.
(4) Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort
fällig.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
13. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich
Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann
bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung
aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
(2). Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass
dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. § 947 ff. BGB an der neuen
Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer
gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach
dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns
verwahren.
(3) Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom
Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
14. Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.